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E-Check

e-check

Überprüfung von ortsfesten Anlagen bzw. Betriebsmitteln sowie ortsveränderlichen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 mit der Erstellung zugehöriger Prüfprotokolle bzw. Dokumentationen entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Prüffristen:

Anlagen/Betriebsmittel
Prüffrist
Art der Prüfung
Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
4 Jahre
auf ordnungsgemäßen Zustand
(VDE 0105 Teil 100)
Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (VDE 0100 Gruppe 700)
1 Jahr
auf ordnungsgemäßen Zustand
(VDE 0105 Teil 100)
Elektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen in vorübergehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen)
1 Monat
auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswiderstandsmessung)
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
- in stationären Anlagen
- in vorübergehend stationären Anlagen
6 Monate
arbeitstäglich
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung
 Benutzer


Wussten Sie, dass...

bei einem Mieterwechsel der Vermieter einen E-Check der Elektroanlage durch ein Fachunternehmen durchführen lassen sollte, weil er als Eigentümer mit jeder Wohnungsübergabe eine Garantie auf den ordnungsgemäßen Zustand der E-Anlage gibt?

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